1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der TachoWelt auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der TachoWelt.
Gegenüber Unternehmern haftet die TachoWelt bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht, und zwar auch nicht, soweit von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen begangen.
2.Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, sowie nicht bei die TachoWelt zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3.Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Firma TachoWelt grobes Verschulden und Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle ihr zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
4.Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht jederzeit und nicht 100 %ig fehlerfrei gewährleistet werden. Die TachoWelt haftet daher weder für die ständige oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Online-Angebote noch für technische und elektronische Fehler während einer Verkaufsveranstaltung, auf die die TachoWelt keinen Einfluss hat. Insbesondere haftet die TachoWelt nicht für die daraus resultierende ver- zögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten. Der Kunde ist für eine regelmäßige Daten- und Softwaresicherung selbst verantwortlich.
5. Tachowelt übernimmt keine Haftung für Folgeschäden jeglicher Art, insbesondere bei fehlerhaftem Einbau bzw. dem Einbau falsch zugeordneter Teile oder Bauelemente.
Aus- und Einbaukosten sowie weitere, für den Käufer entstandene Kosten die bei der Durchführung von Gewährleistungsansprüchen werden von Tachowelt nicht übernommen. Dies gilt insbesondere für Kosten die durch den Betriebsausfall,Zeitverlust ,Ausgleich. und Ersatzgegenstände,Transportwege,Fahrten sowie für softwaremäßige Neuinstallation und Neuprogrammierung entstehen können.